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Auflassungsvormerkung beim Immobilienverkauf: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. MaklerDiscover übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Beim Verkauf einer Immobilie ist der Weg zur endgültigen Eigentumsübertragung oft langwierig und komplex. Um die Rechte des Käufers während dieses Prozesses zu schützen, spielt die Auflassungsvormerkung eine entscheidende Rolle.
Was ist die Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt. Sie sichert dem Käufer das Recht auf Übertragung des Eigentums an der Immobilie, bis die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen ist. Da dieser Prozess mehrere Wochen, manchmal sogar Monate dauern kann, ist die Auflassungsvormerkung ein unverzichtbares Instrument für Käufer.
Vorteile der Auflassungsvormerkung für den Käufer
Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung wird der Käufer vor potenziellen Risiken geschützt:
- Verhinderung des Weiterverkaufs: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht mehr an eine andere Person veräußern.
- Schutz vor Belastungen: Der Verkäufer kann keine neuen Belastungen, wie Hypotheken, auf die Immobilie eintragen lassen.
- Schutz vor Gläubigern: Gläubiger des Verkäufers haben keinen Zugriff mehr auf die Immobilie.
- Sicherheit bei Insolvenz: Sollte der Verkäufer während des Übergangszeitraums insolvent werden, bleibt die Immobilie vor den Ansprüchen der Gläubiger geschützt.
Wann wird der Käufer endgültig Eigentümer?
Sobald die Auflassung im Grundbuch eingetragen ist, geht das Eigentum rechtlich auf den Käufer über