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Immobilienverträge: Welche Verträge Sie benötigen und wann Sie sie abschließen sollten

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient der ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. MaklerDiscover übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Beim Kauf oder Bau einer Immobilie ist es unerlässlich, alle erforderlichen Verträge rechtzeitig abzuschließen. Diese Verträge sichern Ihre Finanzierung, Ihr Eigentum sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten ab. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Immobilienverträge.

Immobilienkreditvertrag: Finanzierung Ihrer Immobilie absichern

Für die Finanzierung Ihrer Immobilie benötigen Sie einen Immobilienkreditvertrag mit einem Darlehensgeber. In diesem Vertrag werden der Auszahlungsbetrag, der effektive Jahreszins sowie die Sicherheiten festgelegt, die dem Darlehensgeber bei einem Zahlungsverzug zustehen. Beachten Sie, dass Sie nach Vertragsunterzeichnung gesetzlich zwei Wochen Bedenkzeit haben, um vom Vertrag zurückzutreten. Dieser gesetzliche Widerruf ist jedoch ausgeschlossen, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist.

Bauvertrag: Wichtige Details für den Hausbau

Wenn Sie eine Immobilie bauen möchten, ist ein Bauvertrag mit einem Bauunternehmen, Bauträger oder Architekten erforderlich. Dieser Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten, die mit dem Bau zusammenhängen. Es gibt zwei Arten von Bauverträgen:

  1. BGB-Vertrag: Dieser Vertrag basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hat eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Er nennt nur Fertigstellungstermine.
  2. VOB/B-Vertrag: Dieser Vertrag richtet sich nach den Richtlinien der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Er hat eine Verjährungsfrist von 4 Jahren und erfordert verbindliche Fertigstellungstermine. Bei Verzögerungen können Sie Schadensersatz in Höhe von 0,2 % pro Werktag, maximal jedoch 5 % der Gesamtsumme, fordern.

Der Bauvertrag enthält zudem einen Zahlungsplan für die Einzelbauleistungen, der sicherstellt, dass Sie erst nach Abnahme der Leistungen zahlen müssen. Bauunternehmen verlangen oft eine Bankbürgschaft, die im Bauvertrag enthalten sein sollte. Diese kann jedoch zusätzliche Kosten von etwa 3 % der Gesamtsumme verursachen.

Vermeiden Sie Fallstricke im Bauvertrag:

Immobilienkaufvertrag: Der notarielle Abschluss beim Immobilienkauf

Ein Immobilienkaufvertrag wird immer von einem Notar aufgesetzt. Dieser erstellt zunächst einen Vorvertrag, den beide Parteien prüfen und ändern können. Der endgültige Kaufvertrag muss folgende Punkte enthalten:

Der Notar agiert als neutrale Instanz und stellt sicher, dass der Vertrag juristisch korrekt ist und keine Partei benachteiligt wird. Die Unterzeichnung sowie die Beurkundung des Vertrags erfolgen beim Notar. Anschließend leitet der Notar den Antrag auf Eigentumsänderung an das zuständige Grundbuchamt weiter, das die Änderung im Grundbuch vornimmt. Da beim Immobilienkauf kein Widerrufsrecht besteht, ist der Vertrag nach Unterzeichnung bindend und kann nicht nachträglich geändert werden.