MaklerDiscover
MaklerDiscover Ratgeber
Energieausweis für Immobilien in Deutschland – Gesetze, Vorschriften und wichtige Infos
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. MaklerDiscover übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Gesetzliche Pflicht zum Energieausweis seit 2009
Seit dem Jahr 2009 ist der Energieausweis für Wohngebäude in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis ihrer Immobilie vorzulegen. Dieser gibt Aufschluss über den energetischen Zustand des Gebäudes und ermöglicht Interessenten, den Energiebedarf und -verbrauch verschiedener Immobilien zu vergleichen.
Rechtsgrundlage: Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises basiert auf der Energieeinsparverordnung (EnEV) und wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzt. Laut § 80 GEG (vormals § 16 EnEV) ist der Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorzulegen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu Bußgeldern führen. Zudem ist der Energieausweis für die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags unerlässlich.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Bauherren: Für neue Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Eigentümer: Bei baulichen Veränderungen oder Sanierungspflichten.
- Verkäufer und Vermieter: Vor dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.
Ausnahmen: Kein Energieausweis ist nötig für denkmalgeschützte Immobilien, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche sowie für Eigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen und diese nicht verkaufen möchten. Auch große, öffentlich genutzte Gebäude sind von der Pflicht ausgenommen.
Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
- Bedarfsausweis: Wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs eines Gebäudes ausgestellt. Für Neubauten und ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. September 1977 gestellt wurde, ist dieser Ausweis obligatorisch.
- Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Er ist für größere Gebäude ab fünf Wohneinheiten oder für Nichtwohngebäude optional, wenn diese die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
Überblick:
| Baujahr | bis 1977 | ab 1978 | Neubauten |
| bis 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis Ausnahme: Lediglich einen Verbrauchsausweis benötigen solche Gebäude, die bereits zur Fertigstellung alle Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben. | freie Wahl | Bedarfsausweis |
| ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |
| Nichtwohngebäude | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |
Gültigkeit des Energieausweises
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, wenn der alte Ausweis älter als zehn Jahre ist.
Schlussbemerkung
Ein Energieausweis ist unverzichtbar für den Immobilienmarkt in Deutschland. Er stellt sicher, dass Käufer und Mieter fundierte Entscheidungen treffen können und trägt so zur Energieeffizienz bei. Beachten Sie, dass dieser Ratgeber nur eine erste Orientierung bietet. Für detaillierte Informationen und rechtliche Beratung sollten Sie einen Experten konsultieren.