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Grundbuch: Alles Wichtige auf einen Blick

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. MaklerDiscover übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle beim Verkauf von Immobilien. Es ist neben dem Kaufvertrag eines der wichtigsten Dokumente im Verkaufsprozess. Doch was genau ist das Grundbuch, und welche Aufgaben erfüllt es? In diesem Artikel finden Sie alle relevanten Informationen zum Grundbuch kompakt und übersichtlich zusammengefasst.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das vom Grundbuchamt geführt wird und alle wesentlichen Informationen zu Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in einer Gemeinde enthält. Dazu gehören unter anderem Erbbaurechte, Wegerechte sowie Angaben zu aktuellen und ehemaligen Eigentümern und deren Rechte wie Hypotheken.

Aufbau des Grundbuchs: Die fünf Abschnitte

Das Grundbuch ist in fünf zentrale Abschnitte unterteilt:

  1. Aufschrift
    Hier finden Sie Informationen zum zuständigen Amtsgericht, dem Grundbuchbezirk und der Nummer des Grundbuchblatts.
  2. Bestandsverzeichnis
    Jedes Grundstück hat in der Regel ein eigenes Grundbuchblatt. Falls eine Person mehrere Grundstücke besitzt, können diese im gleichen Grundbuchblatt aufgeführt werden. Das Bestandsverzeichnis enthält detaillierte Angaben zum Grundstück, wie Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart, Lage, Größe sowie alle relevanten Rechte und Grunddienstbarkeiten.
  3. Erste Abteilung
    In diesem Abschnitt werden die Eigentümer des Grundstücks und deren Anteile aufgeführt. Bei einer Änderung, wie z. B. einem Verkauf, wird der neue Eigentümer eingetragen, während frühere Einträge als ungültig markiert werden.
  4. Zweite Abteilung
    Hier sind Lasten und Beschränkungen des Grundstücks verzeichnet. Dazu zählen Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Nießbrauch, Insolvenzen, Zwangsversteigerungsvermerke, Auflassungsvormerkungen sowie Wegerechte.
  5. Dritte Abteilung
    Dieser Abschnitt listet alle Hypotheken und Grundschulden auf, die auf dem Grundstück lasten.

Einsicht ins Grundbuch: Wer hat Zugriff?

Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, jedoch aus Datenschutzgründen nicht für jedermann einsehbar. Kaufinteressenten benötigen in der Regel eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers, um Einsicht zu erhalten. Eine bloße Kaufabsicht reicht in den meisten Fällen nicht aus.