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Immobilie erben – Wichtige Tipps und Hinweise

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. MaklerDiscover übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Immobilie geerbt – Was nun?

Statistisch gesehen wird in jedem zweiten Nachlass auch eine Immobilie vererbt. Allerdings erben zwei von drei künftigen Erben die Immobilie nicht allein, sondern im Rahmen einer Erbengemeinschaft. Um zu entscheiden, wie Sie mit einer geerbten Immobilie am besten umgehen, zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf.

Erbe annehmen oder ausschlagen?

Auch wenn Emotionen und Erinnerungen an der Immobilie hängen, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Übernahme kein finanzielles Risiko darstellt. Sie haben gesetzlich nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Nutzen Sie diese Frist, um einen Überblick über die Vermögensverhältnisse zu erhalten und den Zustand der Immobilie zu prüfen. Sollte die Übernahme Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Sie das Erbe innerhalb der Frist beim zuständigen Nachlassgericht ablehnen. Versäumen Sie diese Frist, gelten Sie automatisch als neuer Eigentümer.

Nutzungsmöglichkeiten der geerbten Immobilie

Nehmen Sie das Erbe an, haben Sie verschiedene Optionen: Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf der Immobilie.

Eigennutzung – Vor- und Nachteile

Wenn die Immobilie vermietet ist, können Sie Eigenbedarf anmelden und den Mietvertrag kündigen. Achten Sie hierbei auf die Kündigungsfristen und mögliche Sperrfristen, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. Ein Vorteil der Eigennutzung ist, dass Sie keine Miete zahlen müssen. Allerdings fallen Instandhaltungs- und Reparaturkosten an.

Vermietung – Vor- und Nachteile

Bevor Sie die Immobilie vermieten, prüfen Sie, ob Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind und ob die Mieteinnahmen die laufenden Kosten decken. Es ist auch ratsam, eine Instandhaltungsrücklage zu bilden. Bedenken Sie, dass die Verwaltung der Immobilie Zeit und Aufwand erfordert, die Sie selbst übernehmen oder an eine Hausverwaltung abgeben können.

Eigentumsübertragung im Grundbuch – Fristgerecht handeln

Als neuer Eigentümer müssen Sie sich ins Grundbuch eintragen lassen. Dafür benötigen Sie einen Erbschein, den Sie zusammen mit dem Antrag auf Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt einreichen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Ableben des Erblassers ist diese Übertragung kostenfrei.

Immobilie verkaufen – Spekulationsfrist beachten

Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, prüfen Sie die Spekulationsfrist. Wurde die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre erworben, können Spekulationssteuern auf den Verkaufserlös anfallen. Diese Steuer entfällt, wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre lang selbst genutzt wurde. Lassen Sie den Wert der Immobilie von einem Experten schätzen und ziehen Sie gegebenenfalls einen professionellen Makler hinzu, um den Verkaufsprozess zu erleichtern.

Erbengemeinschaft – Einigung ist entscheidend

In einer Erbengemeinschaft müssen sich alle Erben über das Vorgehen einigen. Möglichkeiten sind die Übernahme und Auszahlung durch einen Erben, der gemeinsame Verkauf oder die Vermietung. Wird keine Einigung erzielt, kann eine Teilungsversteigerung drohen, die meist finanzielle Einbußen mit sich bringt. Ein Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben bestimmen, kann dazu führen, dass Freibeträge verloren gehen.

Unser Tipp: Um Fehler zu vermeiden und alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, empfehlen wir dringend, einen erfahrenen Steuerberater oder Notar zu konsultieren. Dies hilft, den Prozess reibungslos und stressfrei zu gestalten.

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