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Immobilienverkauf: Diese Kosten erwarten Verkäufer
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. MaklerDiscover übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf kann für den Verkäufer finanziell lukrativ sein, insbesondere wenn der Verkauf ohne Zeitdruck oder hohe Grundschulden erfolgt. Doch bevor der Verkauf abgeschlossen ist, müssen Verkäufer mit verschiedenen Kosten rechnen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten auf Verkäufer zukommen und wie hoch diese ausfallen können.
Notarkosten
Der Notar spielt eine zentrale Rolle im Verkaufsprozess und sorgt für einen gesetzeskonformen Abschluss. Seine Aufgaben umfassen:
- Aufsetzen und Vorlesen des Kaufvertrags
- Aufklärung über Rechte und Pflichten
- Antrag auf Änderung des Grundbucheintrags
- Notarielle Beglaubigung des Verkaufsabschlusses
- Löschung von Grundschulden
Sollte eine Grundschuld in Abteilung 3 des Grundbuchs eingetragen sein, muss diese vor dem Verkauf gelöscht werden. Die Kosten hierfür trägt der Verkäufer. In der Regel sind die Notarkosten für den Verkäufer geringer als für den Käufer, die beim Käufer etwa 1,5 % des Kaufpreises betragen. Diese Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Vorfälligkeitsentschädigung
Verkaufen Sie eine Immobilie, auf der noch ein Kredit lastet, kann eine vorzeitige Rückzahlung der Restschuld erforderlich sein. In diesem Fall verlangt der Darlehensgeber häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Kosten trägt der Verkäufer, sofern der Käufer den bestehenden Darlehensvertrag nicht übernimmt.
Spekulationssteuer oder Einkommensteuer
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann der Verkauf als Spekulationsgeschäft eingestuft werden. In diesem Fall müssen Sie den Gewinn versteuern – auch bei einer Zwangsversteigerung.
Die Spekulationsfrist von zehn Jahren entfällt, wenn der Verkauf als gewerblicher Handel gewertet wird. In diesem Fall unterliegt der gesamte Verkaufserlös der Besteuerung. Die Steuerkosten trägt der Verkäufer.
Unser Tipp: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu. Steuern sind ein komplexes Thema, und Fehler können teuer werden. Ein Steuerberater hilft Ihnen, Ihre Steuererklärung korrekt und rechtssicher zu erstellen.
Maklerprovision
Beauftragen Sie einen Immobilienmakler, schließen Sie einen Maklervertrag ab, in dem die Höhe der Maklerprovision festgelegt wird. Diese richtet sich nach den ortsüblichen Preisen, der Art der Leistung (Vermietung oder Verkauf) und den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.
Wichtig: Das Bestellerprinzip, wonach der Auftraggeber des Maklers die Provision zahlt, gilt nur bei der Vermietung von Wohnimmobilien.
Neue Regelung zur Maklerprovision seit dem 23.12.2020
Seit dem 23.12.2020 gilt eine neue gesetzliche Regelung (§ 656 BGB) zur Maklerprovision beim Immobilienverkauf:
- Vertragliche Vereinbarung: Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er die Maklercourtage in voller Höhe tragen. Ausnahme: Der Käufer übernimmt einen Teil der Provision (maximal 50 %). Der Verkäufer muss dem Käufer nachweisen, dass er seinen Anteil bereits bezahlt hat.
- Verbraucherschutz: Der Verkäufer muss als Verbraucher handeln, nicht gewerblich.
- Textform: Maklerverträge müssen seit dem 23.12.2020 in Textform vorliegen.
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