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Wohnflächenberechnung: Wichtige Kriterien im Überblick
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. MaklerDiscover übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Die korrekte Wohnflächenberechnung ist ein entscheidender Faktor für den Wert Ihrer Immobilie, egal ob Sie verkaufen, vermieten oder die Immobilie versichern lassen möchten. Die exakte Bestimmung der Wohnfläche spielt eine zentrale Rolle bei der Preisfindung, sowie für Versicherungen und Finanzierungspartner, um die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie richtig einzuschätzen.
Was gehört zur Wohnfläche?
Die Wohnfläche einer Immobilie umfasst sämtliche Flächen, die für Wohnzwecke genutzt werden können. Jedoch ist nicht jede Fläche, die zur Immobilie gehört, auch als Wohnfläche anrechenbar. Die Berechnung hängt nicht nur von der baulichen Gestaltung, sondern auch von der Raumhöhe ab.
- Mindestraumhöhe: Um als Wohnfläche anerkannt zu werden, müssen Räume eine Mindesthöhe von 2 Metern aufweisen. Flächen unter 1 Meter hohen Decken oder Schrägen werden nicht als Wohnfläche angerechnet.
- Teilflächen: Liegt die Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern, kann die Fläche nur zur Hälfte in die Wohnfläche einbezogen werden.
Leitlinien für die Wohnflächenberechnung: WoFIV und DIN 277
Um Klarheit bei der Wohnflächenberechnung zu schaffen, gibt es verbindliche Regelungen wie die Wohnflächenverordnung (WoFIV) für geförderten Wohnraum und die DIN 277. Diese Leitlinien werden von Eigentümern, Gutachtern und Gerichten als Berechnungsgrundlage genutzt.
| Art der Fläche | Zählt zur Wohnfläche? |
| Wohnräume: Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Bad, Küche, Flur, Abstellkammer | Ja |
| Nebenräume außerhalb der Wohnung: Keller, Speicher, Garage, Dachboden, Abstellraum | Nein |
| Allgemeinräume: Waschkeller, Heizungsraum, Fahrradkeller, Hausflur | Nein |
| Wintergarten, Fitnessraum, Sauna, Schwimmbad (geschlossen und beheizbar) | Ja |
| Wintergarten, Fitnessraum, Sauna oder Schwimmbad Sind diese Räume unbeheizt, werden sie zur Hälfte angerechnet | Ja, ZU 50 % |
| Balkone, Terrassen, Loggia | Ja, ZU 25 % Ja, ZU 50 % |
Fazit: Wohnfläche korrekt berechnen
Die exakte Berechnung der Wohnfläche Ihrer Immobilie ist unerlässlich, um eine solide Grundlage für den Verkauf oder die Vermietung zu schaffen.